# Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sendequelle

**Fassung vom 10. September 2026.** Diese Bedingungen gelten, sobald sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Die Veröffentlichung allein ändert bestehende Verträge nicht.

## 1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter von Sendequelle ist Norbert Sehm, handelnd unter Sendequelle, Von-Möller-Str. 23a, 33649 Bielefeld, Deutschland, E-Mail: emailn@emailn.de, Telefon: 0521 5462877, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE262023108, nachfolgend „Anbieter“.

1.2 Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der webbasierten Sendequelle-Plattform einschließlich der jeweils vereinbarten Analyse-, Monitoring-, Team-, API- und Exportfunktionen. Das vertragsgebundene Plattformangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde handelt beim Vertragsabschluss für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit beziehungsweise für die vertretene Organisation.

1.3 Die bloße Nutzung allgemein zugänglicher Informationsseiten und öffentlicher Werkzeuge macht eine Privatperson nicht zum Unternehmer. Diese B2B-AGB schränken gesetzliche Rechte solcher Besucher nicht ein. Die Hinweise zum Datenschutz gelten unabhängig vom Bestehen eines Kundenvertrags.

1.4 Maßgeblich sind die individuelle Leistungsvereinbarung beziehungsweise das angenommene Angebot, ergänzende ausdrücklich vereinbarte Leistungsbedingungen und diese AGB. Individuelle Abreden haben Vorrang. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht die dafür geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung zugestimmt hat. Die Durchführung des Vertrags allein ist keine solche Zustimmung.

## 2. Vertragsschluss, Kundenkonto und Vertretung

2.1 Öffentliche Tarifdarstellungen und Produktbeschreibungen laden zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung ein. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde den konkreten Leistungsumfang und Preis ausdrücklich bestellt und der Anbieter die Bestellung annimmt, etwa durch eine Auftragsbestätigung in Textform. Eine unverbindliche Kontaktanfrage, die Registrierung oder eine technische Planzuordnung allein lösen keine Zahlungspflicht aus.

2.2 Bei der Registrierung muss der Kunde richtige und aktuelle Angaben machen. Wer für eine Organisation handelt, muss hierzu berechtigt sein. Der Kunde benennt für Vertrags- und Sicherheitsmitteilungen eine erreichbare Kontaktadresse und aktualisiert Änderungen unverzüglich.

2.3 Die Bereitstellung eines kostenlosen Accounts erfolgt durch die entsprechende Aktivierungsbestätigung oder Freischaltung. Eine Testphase dauert vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Vereinbarung 14 Tage. Sie wird nicht automatisch kostenpflichtig. Die anschließenden tatsächlich verfügbaren Zugriffsrechte werden im Account mitgeteilt; eine längere technische Zugriffsmöglichkeit begründet keine Zahlungspflicht.

2.4 Der Kunde erhält die für seinen Vertrag geltende AGB-Fassung und die vereinbarten Konditionen in speicherbarer Form. Diese Fassung kann über die Druckfunktion des Browsers gespeichert werden. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Eine englische Übersetzung dient dem Verständnis; maßgeblich bleibt die wirksam vereinbarte Sprachfassung.

## 3. Leistungen und fachliche Aussagegrenzen

3.1 Sendequelle unterstützt die technische Bewertung von E-Mail-Infrastruktur. Je nach vereinbartem und freigeschaltetem Umfang gehören dazu DNS- und Mailserverprüfungen, DMARC- und TLS-RPT-Auswertungen, Sendequellen- und Reputationsinformationen, Vorfallsbearbeitung, Benachrichtigungen sowie technische Einzelmail- und Zustellungsdiagnosen. Ausschließlich als geplant oder noch nicht betriebsbereit bezeichnete Funktionen sind ohne gesonderte Leistungszusage nicht Bestandteil des geschuldeten Umfangs.

3.2 Der Anbieter schuldet die vereinbarte technische Funktion und eine fachgerechte Verarbeitung der zugänglichen Eingangsdaten. Ohne ausdrückliche Einzelvereinbarung schuldet er keinen bestimmten Zustellungserfolg, keine Verbesserung der Reputation, keine Entfernung aus Spamlisten, keine Verhinderung sämtlicher Angriffe und keine rechtliche oder behördliche Anerkennung eines Berichts.

3.3 Ergebnisse sind technische Befunde mit dem jeweils angegebenen Zeitpunkt, Umfang und Evidenzstand. Eigene Messungen, Angaben aus fremden Nachrichten oder Berichten, spätere Nachprüfungen und Simulationen sind voneinander zu unterscheiden. Eine unvollständige Datenlage ist kein bestandener oder fehlgeschlagener Nachweis. Angezeigte Scores sind modellabhängige Orientierungshilfen und keine Zertifizierung.

3.4 Sendequelle nimmt nicht am gewöhnlichen produktiven Nachrichtenfluss des Kunden teil, stellt kein Kunden-SMTP-Relay bereit und greift nicht auf Kundenpostfächer zu. Die Plattform ändert keine fremden DNS-Zonen automatisch. Der Kunde entscheidet über Änderungen seiner Infrastruktur und bleibt für deren fachgerechte Umsetzung verantwortlich. Die Verantwortung des Anbieters für seine eigene vertragsgemäße Leistung bleibt bestehen.

3.5 Daten und Erreichbarkeit externer DNS-, Register-, Reputations- oder Mailserver können sich ändern oder unvollständig sein. Der Anbieter verantwortet Auswahl und Einbindung seiner eigenen Hilfspersonen nach den gesetzlichen Vorschriften; der bloße Einsatz eines Dienstleisters führt nicht zu einem Haftungsausschluss.

## 4. E-Mail-Forensik und accountinterner Vergleich

4.1 Angemeldete, berechtigte Organisationsmitglieder können im freigeschalteten Umfang Headertext sowie unterstützte einzelne E-Mail-Dateien einreichen. Bei in das Headerfeld eingefügtem vollständigem Mailquelltext wird der Nachrichtenbody für die Headeranalyse abgetrennt. Für Analysen, die unveränderte Originalbytes einschließlich des Bodys benötigen, ist die unterstützte Originaldatei erforderlich. Aus einer MSG-Datei rekonstruierte Bytes sind kein byteidentisches SMTP-Original.

4.2 Angezeigte Absender-, Return-Path-, Versandhub-, Domainregister- und Abuse-Angaben werden aus den jeweils benannten Quellen abgeleitet. Ein From-Feld beweist keine persönliche Identität. Ein Netzbetreiber, Registrar oder Abusekontakt ist nicht allein deshalb Verfasser, rechtlich Verantwortlicher oder Verursacher einer Nachricht. Nicht öffentlich verfügbare Inhaberdaten werden nicht ergänzt oder erraten.

4.3 Ein Vergleich erfolgt nur zwischen ausdrücklich ausgewählten Nachrichten und freigegebenen Referenzversionen derselben autorisierten Organisation. Die Freigabe eines Referenzprofils erhöht nicht die Beweiskraft seiner Eingangsdaten. Mitgliedschaften in mehreren Organisationen ermöglichen keine organisationsübergreifende Zusammenführung vertraulicher Daten.

4.4 Öffentliche Registerabfragen werden nur im Rahmen der gesondert gewählten Funktion ausgeführt. Die dafür erforderlichen Domainnamen beziehungsweise öffentlichen IP-Adressen werden an die zuständigen Registerstellen übermittelt. Einzelheiten, Empfänger und mögliche internationale Übermittlungen erläutern die Datenschutzhinweise und gegebenenfalls die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

4.5 Originale, Analysewerte und Exporte dienen der technischen Diagnose. Sendequelle ist kein Langzeitarchiv und ohne besondere Vereinbarung kein gerichtlicher Sachverständigendienst. Der Kunde sichert beweisrelevante Originale eigenständig. Gesetzlich zulässige Verwendungen eines Berichts werden dadurch nicht untersagt; eine bestimmte Beweiskraft wird nicht zugesagt.

## 5. Rückläufer und Zustellungsdiagnose

5.1 Die Zustellungsdiagnose wertet bewusst eingereichte unterstützte Rückläufer und begrenzte Postfix-Logauszüge aus. Dazu kann die Verarbeitung des maschinenlesbaren DSN-Teils im Nachrichtenbody erforderlich sein. Es erfolgt keine allgemeine inhaltliche Bewertung privater Korrespondenz.

5.2 Ein eingereichter Logeintrag oder Rückläufer ist zunächst eine fremde Angabe. Die Annahme durch einen nächsten Server, ein berichteter Zustellstatus, die Ablage im Posteingang und das Lesen einer Nachricht sind unterschiedliche Ereignisse. Sendequelle leitet daraus ohne entsprechende Evidenz keine darüber hinausgehende Zustell- oder Lesebestätigung ab.

5.3 Die passive Auswertung versendet keine Testnachrichten, meldet sich bei keinem Postfach an und kontaktiert nicht automatisch den gemeldeten Empfänger oder einen Abusekontakt. Hinweise auf mögliche Ursachen und nächste Schritte ersetzen nicht die Prüfung der betreffenden Serverkonfiguration und der vollständigen Originalprotokolle.

## 6. Monitoring, Prüfempfang und Benachrichtigungen

6.1 Kontinuierliche aktive Überwachung setzt die vorgesehene Domainverifikation und die notwendige Berechtigung des Kunden voraus. Der Kunde darf Prüfungen für Dritte nur innerhalb einer tatsächlich bestehenden Beauftragung und der vorgesehenen Organisations- und Mandantenstruktur konfigurieren.

6.2 Aktive Standardprüfungen beschränken sich auf die beschriebenen Protokolle und Ports. Sie führen keine Anmeldung am Kundenpostfach und keinen Versand an fremde Empfänger durch. Gesonderte Service-Endpunkte bedürfen der ausdrücklichen Aktivierung innerhalb des freigegebenen Umfangs.

6.3 Ein eigener SMTP-Prüfempfang, optionale Rückberichte und wiederkehrende Prüfprofile stehen nur zur Verfügung, wenn die jeweilige Funktion ausdrücklich vereinbart, betrieblich freigeschaltet und im Account aktiviert ist. Der Kunde sendet die Testmails aus seinem eigenen System an die zugeteilte Prüfadresse. Der nachgewiesene Eingang bei Sendequelle ist keine Bestätigung für eine Zustellung bei anderen Anbietern.

6.4 Rückberichte werden ausschließlich nach gesonderter Aktivierung an zuvor bestätigte Ziele versandt. Eine im Nachrichtenheader genannte Absender- oder Rücklaufadresse wird nicht allein dadurch zum freigegebenen Rückberichtsziel.

6.5 Prüfintervalle beschreiben die planmäßige Ausführung, keine lückenlose Echtzeitbeobachtung. Bei Störungen werden fehlende Messungen und technische Ausfälle entsprechend dem erkennbaren Status behandelt. Die planmäßige Durchführung vereinbarter Prüfungen und eine angemessene Störungsbearbeitung bleiben geschuldet.

6.6 Der Kunde hält Benachrichtigungsziele aktuell und beachtet tarifliche Grenzen. Die Übermittlung einer Benachrichtigung an einen technischen Kanal beweist nicht ihren tatsächlichen Abruf. Für besonders zeitkritische oder sicherheitskritische Abläufe sollte der Kunde angemessene zusätzliche Kontrollwege vorhalten; hierdurch werden Pflichten des Anbieters nicht abbedungen.

## 7. Mitwirkung, zulässige Nutzung und Kontosicherheit

7.1 Der Kunde darf nur Daten einreichen oder verarbeiten lassen, für die eine ausreichende Berechtigung und, soweit erforderlich, eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegen. Er berücksichtigt insbesondere Rechte von Beschäftigten, Kommunikationspartnern und betreuten Kunden sowie Geheimhaltungs- und Berufsrechtspflichten. Die bloße Verfügbarkeit eines Headers erlaubt nicht jede weitere Verwendung.

7.2 Eingaben sollen auf die für den Diagnosezweck erforderlichen Daten begrenzt werden. Nicht benötigte Zugangsdaten, private Schlüssel, besonders sensible Informationen und unbeteiligte Nachrichtenteile sind vor einer Einreichung zu entfernen, soweit dies den Analysezweck nicht vereitelt. Besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen dürfen nur eingereicht werden, wenn dies ausdrücklich vom vereinbarten Verarbeitungsumfang erfasst und rechtlich zulässig ist.

7.3 Verboten sind insbesondere unberechtigte Überwachung, das Umgehen von Mandantengrenzen oder Nutzungslimits, das Ausnutzen von Sicherheitslücken, die gezielte Überlastung des Dienstes und rechtswidrige Veröffentlichungen. Technische Untersuchungen der Plattform selbst bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.

7.4 Der Kunde schützt Passwörter, Passkeys, Wiederherstellungscodes und API-Tokens und vergibt Rollen nach dem erforderlichen Umfang. Er informiert den Anbieter unverzüglich über erkannte Kompromittierungen. Für das Verhalten berechtigt eingesetzter Personen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften; eine verschuldensunabhängige Haftung für jeden fremden Kontozugriff wird nicht vereinbart.

7.5 Der Kunde dokumentiert für Fehlermeldungen die erforderlichen technischen Umstände und wirkt in zumutbarem Umfang an der Eingrenzung mit. Zugangsdaten und vollständige Kundennachrichten sind nicht unaufgefordert an den Support zu senden.

## 8. Nutzungsrechte, Datenhoheit und öffentliche Ergebnisse

8.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die vereinbarte Plattform über die vorgesehenen Zugänge im gebuchten Umfang zu nutzen. Die Betreuung eigener Auftraggeber ist innerhalb eines hierfür vereinbarten MSP- oder vergleichbaren Leistungsumfangs zulässig. Eine weitergehende Bereitstellung der Plattform an Dritte bedarf einer Vereinbarung.

8.2 Rechte an eingebrachten Daten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Der Anbieter erhält nur die zur vertragsgemäßen Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung, Sicherung und Ausgabe erforderlichen Befugnisse. Diese Regelung ersetzt keine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage. Eine allgemeine Nutzung privater Nachrichten für Werbung, Verkauf oder Training allgemeiner KI-Modelle wird nicht eingeräumt.

8.3 Der Kunde darf seine rechtmäßig erhaltenen Berichte und Exporte für eigene betriebliche Zwecke und die vereinbarte Betreuung seiner Auftraggeber nutzen und aufbewahren. Rechte Dritter und zutreffende Quellen-, Zeit- und Evidenzangaben sind zu beachten. Ein gekürzter Bericht darf nicht irreführend als Zertifikat oder abschließender Identitätsnachweis dargestellt werden.

8.4 Private Accountberichte werden nicht allein durch ihre Erstellung öffentlich. Öffentliche Statusseiten und die Veröffentlichung aktiver Monitoringwerte benötigen die vorgesehene gesonderte Freigabe. Öffentlich gestartete Domainchecks können dagegen entsprechend dem vor Start angezeigten Hinweis zu öffentlichen Ergebnisansichten und zeitlich begrenzten Domainübersichten führen. Diese enthalten keine hochgeladenen privaten E-Mails.

8.5 Gesetzliche Rechte auf Interoperabilität, Datenzugang und Anbieterwechsel werden durch Nutzungsbeschränkungen nicht ausgeschlossen.

## 9. Preise, Kontingente und Abrechnung

9.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Öffentlich ausgewiesene B2B-Preise verstehen sich, sofern entsprechend gekennzeichnet, in Euro netto je Organisation und Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Änderungen des Neukundenkatalogs ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

9.2 Vergütung, Abrechnungsbeginn, Abrechnungsweg und eine abweichende Laufzeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wird, sind ordnungsgemäße Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Gesetzliche Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben maßgeblich.

9.3 Für Analysen gilt der vereinbarte organisationsbezogene Gesamtpool. E-Mail-Forensik und Zustellungsdiagnose nutzen den gemeinsamen Analysepool. Freigeschaltete Prüfempfänge zählen darin mit und können zusätzlich einer ausgewiesenen Teilmengengrenze unterliegen. Erneutes Lesen, Vergleichen bereits vorhandener Berichte und Exportieren verbrauchen keine neue Analyseeinheit.

9.4 Monatliche Analysekontingente beziehen sich auf UTC-Kalendermonate und werden am ersten Kalendertag um 00:00 UTC erneuert, unabhängig vom persönlichen Abrechnungsstichtag. Ungenutzte Einheiten werden nicht übertragen. Systemfehler und ungültige Eingaben verbrauchen keine Analyseeinheit; fachlich verwertbare Ergebnisse einschließlich negativer Befunde oder gekennzeichneter Teilberichte zählen als Analyse.

9.5 Bei ausgeschöpften Grenzen können neue Analysen oder Ressourcen abgelehnt werden. Es entstehen ohne ausdrückliche Bestellung keine Überziehungsgebühren und kein automatischer Tarifwechsel. Vorhandene Berichte bleiben innerhalb ihrer geltenden Zugriffs- und Aufbewahrungsfristen verfügbar. Technische Schutzlimits gegen Missbrauch bleiben zusätzlich zulässig, soweit sie erforderlich und verhältnismäßig sind.

9.6 Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben bestehen.

## 10. Betrieb, Wartung, Support und Änderungen

10.1 Der Anbieter betreibt und pflegt die Plattform mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit, eine feste Reaktionszeit oder ein besonderer SLA wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Dies beseitigt nicht die Pflicht, die vereinbarte Leistung grundsätzlich bereitzustellen und zurechenbare Störungen angemessen zu beheben.

10.2 Der reguläre E-Mail-Support ist Montag bis Freitag erreichbar; eine rund um die Uhr besetzte Störungsannahme ist ohne besondere Vereinbarung nicht enthalten. Kontaktweg ist emailn@emailn.de beziehungsweise ein ausdrücklich mitgeteilter Supportkanal.

10.3 Planbare Wartungen mit voraussichtlich erheblicher Auswirkung werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und in Zeiten geringer Nutzung gelegt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig erforderlich sein. Umfang und Dauer von Unterbrechungen sind auf das sachlich Erforderliche zu begrenzen.

10.4 Der Anbieter darf technisch notwendige oder zumutbare Verbesserungen vornehmen, wenn dadurch der vereinbarte Nutzungszweck und wesentliche Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden. Eine dauerhafte wesentliche Einschränkung gebuchter Leistungen oder eine Änderung vereinbarter Preise bedarf einer gesonderten vertraglichen Grundlage oder Zustimmung. Die bloße Weiternutzung gilt nicht als Zustimmung zu geänderten AGB.

10.5 Rechtmäßig geschuldete Mängelrechte, insbesondere Ansprüche auf vertragsgemäße Leistung sowie gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte, bleiben bestehen. Für Schadensersatz gilt Abschnitt 14.

## 11. Sperrung und Missbrauch

11.1 Der Anbieter darf Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, einen erheblichen Vertragsverstoß oder eine Gefährdung der Plattform oder Dritter vorliegen und die Maßnahme zur Abwehr erforderlich ist. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Sperre nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach angemessener Ankündigung mit Abhilfemöglichkeit.

11.2 Soweit vertretbar, wird zunächst informiert und eine angemessene Abhilfefrist gesetzt. Bei unmittelbarer Gefahr darf die Maßnahme sofort erfolgen; die Information wird nachgeholt, soweit rechtlich zulässig. Eine Sperre ist auf betroffene Funktionen und den erforderlichen Zeitraum zu begrenzen und aufzuheben, sobald ihr Grund entfällt.

11.3 Der Kunde kann den Sachverhalt über den mitgeteilten Kontaktweg erläutern und eine Überprüfung verlangen. Berechtigte gesetzliche oder vertragliche Datenherausgabeansprüche werden durch eine Sperre nicht pauschal ausgeschlossen. Vertraulichkeit, Identitätsprüfung und konkrete Sicherheitsbelange bleiben dabei zu berücksichtigen.

## 12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Kostenpflichtige Standardverträge laufen jeweils einen Monat und verlängern sich um einen weiteren Monat, wenn nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Der Beginn der ersten Periode ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ausdrücklich vereinbarte individuelle Laufzeiten bleiben vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte maßgeblich.

12.2 Kündigungen sind mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail an emailn@emailn.de, möglich. Soweit im Account eine Kündigungsfunktion angeboten wird, kann sie zusätzlich genutzt werden. Kündigungen per E-Mail werden durch den Anbieter bearbeitet. Die Bestätigung des Anbieters dient der Dokumentation und ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer zugegangenen Kündigung.

12.3 Kostenlose Accountverträge kann der Kunde jederzeit beenden. Der Anbieter kann sie mit 30 Tagen Vorlauf ordentlich kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für sämtliche Vertragsarten unberührt. Eine erforderliche Abmahnung oder Abhilfefrist richtet sich nach dem Gesetz.

12.4 Die Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs, ein Tarifwechsel und die Löschung einer gesamten Organisation sind unterschiedliche Vorgänge. Vor einer Organisationslöschung werden ihre Datenfolgen erläutert. Eine einzelne Person kann nicht allein durch Löschung ihres Benutzerzugangs die rechtmäßigen Daten und Verträge anderer Organisationsmitglieder beseitigen.

12.5 Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem wirksamen Vertragsende werden erstattet, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung oder gesetzlicher Anspruch auf diese Vergütung besteht. Zwingende Wechselrechte nach Abschnitt 13 bleiben unberührt.

## 13. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

13.1 Sendequelle verarbeitet technische Daten mit begrenzter Aufbewahrung. Die im jeweiligen Modul beziehungsweise Vertrag ausgewiesenen Fristen gelten getrennt für Originaldateien, Berichte und sonstige Daten. Bereits fristgemäß gelöschte Daten können nicht durch einen späteren Exportauftrag wiederhergestellt werden. Der Kunde kann erforderliche verfügbare Daten während des Vertrags im vorgesehenen Umfang exportieren.

13.2 Soweit Sendequelle als Datenverarbeitungsdienst den Wechselvorschriften des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 unterliegt, unterstützt der Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur sowie die gesetzlich vorgesehene Beendigung ohne Wechsel. Die folgenden Regelungen beschränken die gesetzlichen Rechte nicht.

13.3 Der Kunde kann einen Wechsel über emailn@emailn.de in Textform einleiten. Eine vertragliche Ankündigungsfrist hierfür wird nicht verlangt. Der Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Einleitung; ein späterer Beginn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird abgestimmt. Der Anbieter prüft die Berechtigung, stimmt Umfang und einen geeigneten sicheren Übertragungsweg ab, unterstützt den Wechsel angemessen, wahrt währenddessen die vertraglich geschuldete Betriebsfortführung und informiert über erkennbare Risiken. Kunde, Anbieter und berechtigt eingebundene Dritte wirken nach Treu und Glauben am rechtzeitigen, sicheren Wechsel mit.

13.4 Ist die Einhaltung technisch nicht möglich, begründet der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselwunschs und benennt den erforderlichen abweichenden Zeitraum, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Das gesetzliche Recht des Kunden, den Übergangszeitraum einmal zu verlängern, bleibt bestehen.

13.5 Exportierbare Daten umfassen die noch rechtmäßig gespeicherten kundeneigenen Eingaben, verfügbaren Originaldateien, Analyse- und Messdaten, kundenbezogenen Metadaten, Konfigurationen und digitalen Vermögenswerte, soweit sie zum gesetzlichen Exportumfang gehören. Personenbezogene Daten anderer Kunden, sicherheitskritische interne Geheimnisse und geschützte interne Softwarebestandteile sind nicht allein wegen des Vertrags exportierbar. Solche Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht verhindern oder verzögern.

13.6 Das [Datenexport- und Infrastrukturregister](/datenexport) beschreibt die derzeit verfügbaren Exportkategorien, Formate, Verfahren und Grenzen sowie die Rechtsordnung der eingesetzten Infrastruktur und den Umgang mit internationalen staatlichen Zugriffsverlangen. Die Informationen sind vor Vertragsschluss zugänglich und werden Bestandteil dieser Wechselregelung. Darüber hinaus gesetzlich herauszugebende Daten stellt der Anbieter im Rahmen des angeforderten Wechsels gesondert in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Dieser weitergehende Wechsel wird mit dem Kunden über emailn@emailn.de abgewickelt; ein vollständiger automatischer Migrationsexport wird damit nicht als Accountfunktion zugesagt. Die vorhandenen einzelnen Exporte begrenzen einen weitergehenden gesetzlichen Exportanspruch nicht. Eine identische technische Funktionsweise beim Zielanbieter wird für die SaaS-Anwendung nicht zugesagt; gesetzliche Mitwirkungs- und Interoperabilitätspflichten bleiben bestehen.

13.7 Nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums stehen die vom Wechsel erfassten exportierbaren Daten für mindestens 30 Kalendertage zur Abholung bereit. Der Anbieter organisiert für den konkreten Wechsel eine gesicherte Exportbereitstellung und stimmt diese mit laufenden kurzen Diagnosefristen ab, damit ein bereits eingeleiteter gesetzlicher Wechsel nicht durch automatische Löschung vereitelt wird. Diese gesonderte Bereitstellung ist vom gewöhnlichen, kurz befristeten Downloadlink im Account zu unterscheiden. Für bereits vor dem Wechsel ordnungsgemäß gelöschte Daten gilt Abschnitt 13.1.

13.8 Es werden keine gesonderten Wechsel- oder Datenübertragungsentgelte erhoben. Entgelt für bis zur wirksamen Beendigung tatsächlich vertraglich bereitgestellte Leistungen bleibt geschuldet; allein wegen eines zulässigen Wechsels fällt keine zusätzliche Vertragsstrafe an. Der Anbieter informiert vor Einleitung über die Abrechnungsfolgen. Bei erfolgreichem Abschluss des Wechsels gilt der Vertrag über den betroffenen Dienst als beendet; eine weitere Monatsverlängerung nach Abschnitt 12.1 tritt insoweit nicht ein. Der Anbieter bestätigt den erfolgreichen Abschluss und den Beendigungszeitpunkt.

13.9 Nach Ablauf der Abholfrist und erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden die betroffenen Kundendaten nach dem vereinbarten Löschverfahren gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Alternativ kann der Kunde ausdrücklich die Beendigung des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes ohne Wechsel und die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangen. Dafür genügt eine Erklärung an emailn@emailn.de; sie ist von einer bloßen ordentlichen Tarifkündigung zu unterscheiden. Für diesen Weg beträgt die Ankündigungsfrist sieben Kalendertage ab Zugang; mit ihrem Ablauf gilt der Vertrag über den betroffenen Dienst als beendet, eine weitere Monatsverlängerung erfolgt nicht. Ein auf Wunsch des Kunden früherer Termin kann vereinbart werden. Die Löschung erfolgt nach Ablauf dieser Frist entsprechend der rechtmäßigen Weisung; gesetzlich erforderliche Restaufbewahrung und der konkret dokumentierte Backupumlauf bleiben begrenzt auf ihren jeweiligen Zweck. Der Kunde wird vor Bestätigung der Löschanweisung über den Wegfall seiner Datenabrufmöglichkeit informiert. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung konkretisiert Rückgabe und Löschung und darf die gesetzlichen Rechte nicht verkürzen. Der Anbieter teilt im konkreten Rückgabe- und Löschverfahren mit, welche Sicherungskopien betroffen sind, aus welchem begrenzten Grund sie vorübergehend benötigt werden und bis wann sie entfernt werden. Ein pauschales Recht zur unbegrenzten Weiteraufbewahrung wird nicht eingeräumt.

## 14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und gegenüber betroffenen Personen nach dem Datenschutzrecht, bleibt unberührt.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für die Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Die Ausnahmen des Abschnitts 14.1 gelten in jedem Fall. Gesetzliche Ansprüche auf vertragsgemäße Leistung, Minderung oder Kündigung werden durch diese Schadensersatzregelung nicht ausgeschlossen.

14.4 Bei Datenverlust werden eine dem Kunden zumutbare und für den vereinbarten Zweck erforderliche eigene Sicherung sowie der mögliche Wiederherstellungsaufwand im Rahmen der gesetzlichen Mitverschuldensregeln berücksichtigt. Eine vom Anbieter übernommene Sicherungs-, Aufbewahrungs- oder Herausgabepflicht wird dadurch nicht auf den Kunden übertragen.

14.5 Ein pauschaler Ausschluss aller mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinne oder Datenschutzschäden wird nicht vereinbart. Soweit solche Positionen ersatzfähig sind, richtet sich ihre Ersatzfähigkeit nach dem Gesetz und den vorstehenden zulässigen Haftungsgrenzen.

14.6 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und die übrigen Fälle des Abschnitts 14.1 bleibt es bei der dortigen Haftung.

## 15. Ansprüche Dritter

15.1 Wird der Anbieter von einem Dritten wegen einer rechtswidrigen Dateneinreichung oder Nutzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde ihn von berechtigten Ansprüchen frei, soweit der Kunde den zugrunde liegenden Verstoß schuldhaft verursacht hat. Ein Mitverschulden des Anbieters ist zu berücksichtigen. Die Regelung erfasst keine pauschale Übernahme behördlicher Geldbußen und keine vom Anbieter selbst zu verantwortenden Rechtsverstöße.

15.2 Erfasst sind notwendige und angemessene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung und trifft ohne dessen Zustimmung keine den Kunden bindenden Anerkenntnisse oder Vergleiche, sofern nicht eine unabweisbare rechtliche Notwendigkeit besteht. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

## 16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Zugriff erhalten nur Personen und ordnungsgemäß eingebundene Dienstleister, die ihn für die vereinbarte Aufgabe benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

16.2 Nicht erfasst sind Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich notwendige Offenlegungen bleiben zulässig; soweit zulässig, wird die andere Partei vorher informiert und die Offenlegung auf das erforderliche Maß begrenzt. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

16.3 Für Kontoverwaltung, eigene Vertragsabwicklung und eigenen Sicherheitsbetrieb verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit. Für personenbezogene Kundendaten, die ausschließlich zu den vom Kunden bestimmten Diagnose- und Monitoringzwecken verarbeitet werden, handelt er nach Maßgabe einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Ist der Kunde selbst Auftragsverarbeiter, sind seine Befugnis zur Unterbeauftragung und die entsprechende Vertragskette zu klären.

16.4 Vor einer solchen Auftragsverarbeitung wird eine Vereinbarung einschließlich Verarbeitungsbeschreibung, tatsächlicher Unterauftragnehmer und technischer und organisatorischer Maßnahmen geschlossen. Die Datenschutzerklärung erläutert Verarbeitungen; sie ersetzt weder diese Vereinbarung noch eine erforderliche Rechtsgrundlage. Mit der Zustimmung zu den AGB wird keine pauschale Einwilligung in Werbung oder Drittlandübermittlungen erteilt.

## 17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende anwendbare Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts und des Rechts über Datenverarbeitungsdienste, bleiben unberührt.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und keine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, sofern keine anderweitige wirksame Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt.

17.3 Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Abreden bleibt auch bei einer anderen Form bestehen. Neue AGB werden Bestandskunden nicht allein durch Veröffentlichung oder Schweigen verbindlich.

17.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; im Übrigen bleibt der Vertrag nach Maßgabe des § 306 BGB bestehen. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch auf den gerade noch zulässigen Inhalt reduziert.
